
Geschützte Landschaf...
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind kleinere, sehr wertvolle Schutzgebiete, wie z.B. Wasserflächen, Moore, Röhrichte, Felsgruppen und Steinbrüche, Steinriegel oder auch Laich- und Brutgebiete.
Warum gibt es geschützte Landschaftsbestandteile?
Im § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass sie aus folgenden Gründen ausgewiesen werden:
Bitte beachten Sie beim Erkunden der Natur, dass die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, verboten sind.